Kompetenz und Anspruch

Die an der Durchführung klinischer Studien und Forschungsprojekte beteiligten Mitarbeiter_innen (Ärzt_innen und Study Nurses) haben allesamt eine entsprechende Ausbildung und verfügen über langjährige Erfahrung.

Die Sicherheit der Patient_innen während ihrer Teilnahme an klinischen Studien wird neben dem Grundgesetz auch durch die Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki, das deutsche Arzneimittelgesetz sowie europäische wie international anerkannte Rechtsnormen (Gute klinische Praxis: ICH-GCP / GCP-V) geregelt.

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